Bus-Führerschein
   
 
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Führerschein
FINANZIERUNG
 
 
 
 

Führerscheinklassen Bus

Klasse
Beschreibung
Mindest-
alter
D1
Busführerschein  
D
Busführerschein  
D1E
Busführerschein  
DE
Busführerschein  
 

Vorgeschriebener Unterricht

Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre
D
D1
DE
D1E

Theorie

       
Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre erforderlich        
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.) 6 6    
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.) 8 4    
Praxis
       
Grundausbildung
7
6
   
Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
8
4
   
Schulung auf Autobahnen
oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
4
2
   
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
3
2
   
 
Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
D
D1
DE
D1E

Theorie

       
Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre        
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.) 6 6    
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.) 12 4    
Praxis
       
Grundausbildung
14
8
   
Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
16
8
   
Schulung auf Autobahnen
oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
8
4
   
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
6
4
   
 
Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre
D
D1
DE
D1E

Theorie

       
Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre erforderlich        
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.) 6 6    
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.) 12 4    
Praxis
       
Grundausbildung
33
16
   
Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
12
8
   
Schulung auf Autobahnen
oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
8
4
   
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
5
4
   
 
Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre
D
D1
DE
D1E

Theorie

       
Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre        
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.) 6 6    
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.) 12 4    
Praxis
       
Grundausbildung
45
41
   
Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
22
19
   
Schulung auf Autobahnen
oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
14
12
   
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
8
7
   
 
Vorbesitz der Klasse D
D
D1
DE
D1E

Theorie

       
Vorbesitz der Klasse D        
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.)     6 6
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.)        
Praxis
       
Grundausbildung    
4
 
Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
   
3
 
Schulung auf Autobahnen
oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
   
1
 
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
   
1
 
 
Vorbesitz der Klasse D1
D
D1
DE
D1E

Theorie

       
Ersterteilung Doppelstunde (je 90min.)        
Erweiterung Doppelstunde (je 90min.)        
Zusatzstoff Doppelstunde (je 90min.)        
Praxis
       
Grundausbildung
20
  4
4
Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
5
  3
3
Schulung auf Autobahnen
oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
5
  1
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)
5
  1
1